Interessenten am Markt 2011 mit einem kunsthandwerklichen bzw. kunstgewerblichen
Angebot können
sich bis Ende Juni 2011 bei der IG Ostermarkt registrieren lassen.
Ein Anspruch auf Teilnahme kommt dadurch allerdings nicht zu Stande.
Bitte keine
Bewerbungen von Gastronomie-Anbietern!
Gewerbliche Händler und Beschicker von Krämermärkten werden nicht
berücksichtigt!
Diese werden gebeten, sich an die Stadt Bretten als Krämermarkt-Veranstalter
zu wenden.
Die Auswahl wird nach Ende der Anmeldefrist unabhängig vom Zeitpunkt der
Anmeldung oder bereits früherer Teilnahmen getroffen
Es gibt bei diesem Markt keine
Außenstände und keine Bewirtung!
Folgende Regeln gelten für alle Beschicker des
Brettener
Kunstgewerbemarktes
1) Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine
Rückerstattung.
2) Bewerber, die ihren Vertrag nicht fristgerecht zurücksenden,
bzw. die Teilnahmegebühren nicht fristgerecht entrichten,
können am Markt nicht teilnehmen.
3) Die Ausstellungstische müssen auf der Vorderseite mit einem Tuch bis
zum Boden abgedeckt, dürfen aber dabei nicht beschädigt
werden.
(Reißnägel, Tacker verboten!)
4) Die Tischfläche kann individuell gestaltet werden.
5) Bei Tischen, die aus Platzgründen direkt an der Wand stehen und somit
nicht von hinten bedient werden können,
muß zwischen den Tischen
ausreichend Platz freigehalten werden.
6) Maximal 2 Tische (jeweils 170 x 70 cm) und Stühle werden vom
Veranstalter gestellt (Ausnahme: Aussteller mit Stand nur Stühle).
Stellwände können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Falls eigene Wände mitgebracht werden, ist dies auf dem Vertrag mit
Größe (maximal bis Standbreite) zu vermerken.
7) Es dürfen keine Ständer, Stellwände oder Waren außerhalb des
zugewiesenen Standbereichs aufgestellt werden
8) Im Ausstellungsbereich besteht absolutes Rauchverbot.
9) Jeder Aussteller ist für die Abfallbeseitigung und die Reinigung
seines Standplatzes nach dem Abbau selbst zuständig.
10) Der Aufbau des Marktes erfolgt am Freitag, dem nicht vor 17 Uhr
und endet um 20 Uhr.
Am Samstag, dem ist die Halle ab 9 Uhr für die Aussteller geöffnet,
der Markt beginnt
um 11 Uhr, am Sonntag ist Hallenöffnung um 10 Uhr, Marktbeginn 11.15
Uhr. Der Abbau erfolgt am Sonntag direkt nach Marktende.
11) Nur zur Anlieferung ist es möglich, kurzfristig vor der Halle zu
halten. Die Fahrzeuge sind umgehend nach dem Entladen auf einem
der
umliegenden Parkplätze abzustellen.
12) Die Ausstellungsräume sind beleuchtet. Falls eigene
Beleuchtungskörper am Stand angebracht werden sollen (max 300W),
so ist
für ausreichende Verlängerungskabel selbst zu sorgen. Die Sicherheit der
elektrischen Anlagen ist zu gewährleisten. Kabel, die
auf dem Boden in Gängen verlegt werden müssen stolpersicher ohne
Beschädigung des Bodens angeklebt werden.
13) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Ständen,
Waren, Ausstellungsgegenständen, Ausstellungsräumen
und Besuchern.
Aussteller, die Beschädigungen durch Unachtsamkeit, fahrlässig oder
mutwillig herbeiführen, haften für den
entsprechenden Schaden. Besondere Vorsicht ist auf den Hallenboden zu
richten. An den Wänden dürfen keine Gegenstände angebracht
werden.
14) Der Mietpreis ist dem beigefügten Anschreiben bzw. Vertrag zu
entnehmen. Die Kosten für Werbung, Eigeninserat, Verwaltung,
Gebühren,
Auf-/Abbau der Tische und Endreinigung sind darin enthalten.
15) Sämtliche Kosten werden sofort bei der Anmeldung fällig und sind
umgehend per Überweisung
zu entrichten.
Sollten die im Vertrag vereinbarten Gebühren nicht
fristgerecht bezahlt sein, so ist
eine Teilnahme am Markt nicht möglich.
16) Aufgrund der vorhandenen Räumlichkeiten können Wünsche nach
bestimmten Standplätzen nicht berücksichtigt werden.
Der Veranstalter
teilt die Standplätze verbindlich zu.
17) Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht
zulässig.
18) An jedem Stand sind Namen und Anschrift des Ausstellers deutlich
anzubringen.
19) Es dürfen nur die in der Anmeldung angegebenen und vom Veranstalter
bestätigten Waren angeboten werden.
20) Namen, Angebot, Telefonnummer und ggf. Email-/Internet-Adresse der
Aussteller werden auf der Website der IG Ostermarkt veröffentlicht.
21) Der Veranstalter behält sich vor in Ausnahmefällen, kurzfristige
Änderungen vor Ort verbindlich durchzuführen,
auch wenn vorab
anderweitige Absprachen getroffen wurden.
Kontaktadresse:
Anny Seefeld
Postfach 1610, 75006 Bretten
Telefon 07252/957467 oder 07252/8903 (abends)
Telefax 07252/957468
Email info@brettener-ostermarkt.de
Bankverbindung: Kto. Nr. 601900 Volksbank Bretten, BLZ 66391200