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Wichtige Informationen für potentielle
Aussteller
Ostermarkt 2012 am 3. und 4.
März in der Stadtparkhalle
Bewerbungen für den Ostermarkt 2012 sind bis
spätestens Ende November 2011 schriftlich (Brief, Fax,
Email)
an die IG Ostermarkt zu richten. Eine Chance zur Beteiligung haben vor allem Anbieter
mit außergewöhnlichen
kunsthandwerklichen Oster- bzw. Frühlingsartikeln.
Gewerbliche Beschicker von Krämermärkten und
Anbieter von Speisen und Getränken können sich eine Bewerbung sparen,
deren Bewerbungen werden nicht
beantwortet! Grundsätzlich besteht keinerlei Anrecht auf eine bevorzugte Berücksichtigung
von Bewerbungen. Schriftliche Absagen kann
die IG Ostermarkt nur veranlassen, wenn
Rückporto beigelegt wurde.
Vermerken Sie als potentieller Aussteller bitte, welche Produkte Sie
anbieten und ob Sie dies
privat oder
gewerblich tun, geben Sie Ihre komplette Anschrift an
und fügen aussagekräftige Fotos Ihres
Angebotes bei.
Die
Auswahl wird nach Ende der Anmeldefrist unabhängig vom Zeitpunkt der
Anmeldung oder bereits
früherer Teilnahmen getroffen.
Es gibt bei diesem Markt keine
Außenstände und keine Bewirtung!
Die IG Ostermarkt deckt mit den verlangten Standgebühren die Ausgaben für
Hallenmiete, Genehmigungen,
Endreinigung,
Werbung und Verwaltung. Sie erwirtschaftet
keine Gewinne.
Folgende Regeln gelten für alle Beschicker des
Brettener Ostermarktes
1) Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine
Rückerstattung. Bewerber, die ihren Vertrag nicht fristgerecht
zurücksenden,
bzw. die Teilnahmegebühren nicht fristgerecht entrichten,
können am Markt nicht teilnehmen.
2) Die Waren müssen unbedingt auf einem Tisch mit großzügiger
Osterdekoration angeboten werden.
3) Die Ausstellungstische müssen auf der Vorderseite mit einem Tuch bis
zum Boden abgedeckt, dürfen aber dabei nicht beschädigt
werden.
(Reißnägel, Tacker verboten!)
4) Die Tischfläche kann individuell gestaltet werden.
5) Bei Tischen, die aus Platzgründen direkt an der Wand stehen und somit
nicht von hinten bedient werden können,
muss zwischen den Tischen
ausreichend Platz freigehalten werden.
6) Maximal 2 Tische (jeweils 170 x 70 cm) und Stühle werden vom
Veranstalter gestellt (Ausnahme: Aussteller mit Stand nur Stühle).
Stellwände können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Falls eigene Wände mitgebracht werden, ist dies auf dem Vertrag mit
Größe (maximal bis Standbreite) zu vermerken.
7) Es dürfen keine Ständer, Stellwände oder Waren außerhalb des
zugewiesenen Standbereichs aufgestellt werden
8) Im Ausstellungsbereich besteht absolutes Rauchverbot.
9) Jeder Aussteller ist für die Abfallbeseitigung und die Reinigung
seines Standplatzes nach dem Abbau selbst zuständig.
10) Der Aufbau des Marktes erfolgt am Freitag, dem nicht vor 17 Uhr
und endet um 20 Uhr.
Am Samstag, dem ist die Halle ab 9 Uhr für die Aussteller geöffnet,
der Markt beginnt
um 11 Uhr, am Sonntag ist Hallenöffnung um 10 Uhr, Marktbeginn 11.15
Uhr. Der Abbau erfolgt am Sonntag direkt nach Marktende.
11) Nur zur Anlieferung ist es möglich, kurzfristig vor der Halle zu
halten. Die Fahrzeuge sind umgehend nach dem Entladen auf einem
der
umliegenden Parkplätze abzustellen.
12) Die Ausstellungsräume sind beleuchtet. Falls eigene
Beleuchtungskörper am Stand angebracht werden sollen (max 300W),
so ist
für ausreichende Verlängerungskabel selbst zu sorgen. Die Sicherheit der
elektrischen Anlagen ist zu gewährleisten. Kabel, die
auf dem Boden in Gängen verlegt werden müssen stolpersicher ohne
Beschädigung des Bodens angeklebt werden.
13) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Ständen,
Waren, Ausstellungsgegenständen, Ausstellungsräumen
und Besuchern.
Aussteller, die Beschädigungen durch Unachtsamkeit, fahrlässig oder
mutwillig herbeiführen, haften für den
entsprechenden Schaden. Besondere Vorsicht ist auf den Hallenboden zu
richten. An den Wänden dürfen keine Gegenstände angebracht
werden.
14) Der Mietpreis ist dem beigefügten Anschreiben bzw. Vertrag zu
entnehmen. Die Kosten für Werbung, Eigeninserat, Verwaltung,
Gebühren,
Auf-/Abbau der Tische und Endreinigung sind darin enthalten.
15) Sämtliche Kosten werden sofort bei der Anmeldung fällig und sind
umgehend per Überweisung
zu entrichten.
Sollten die im Vertrag vereinbarten Gebühren nicht
fristgerecht bezahlt sein, so ist
eine Teilnahme am Markt nicht möglich.
16) Aufgrund der vorhandenen Räumlichkeiten können Wünsche nach
bestimmten Standplätzen nicht berücksichtigt werden.
Der Veranstalter
teilt die Standplätze verbindlich zu.
17) Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht
zulässig.
18) An jedem Stand sind Namen und Anschrift des Ausstellers deutlich
anzubringen.
19) Es dürfen nur die in der Anmeldung angegebenen und vom Veranstalter
bestätigten Waren angeboten werden.
20) Namen, Angebot, Telefonnummer und ggf. Email-/Internet-Adresse der
Aussteller werden auf der Website der IG Ostermarkt veröffentlicht.
21) Der Veranstalter behält sich vor in Ausnahmefällen, kurzfristige
Änderungen vor Ort verbindlich durchzuführen,
auch wenn vorab
anderweitige Absprachen getroffen wurden.
Kontaktadresse:
Anny Seefeld
Postfach 1610, 75006 Bretten
Telefon 07252/8903
Telefax 07252/957468
Email info@brettener-ostermarkt.de
Bankverbindung: Kto. Nr. 601900 Volksbank Bretten, BLZ 66391200
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